Häufig gestellte Fragen von Angehörigen
Welche Versorgungsarten gibt es?
Versorgung zu Hause: 24h-Betreuung im häuslichen Umfeld durch spezialisierte Pflegekräfte. In der Regel Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen.
Intensivpflege-WG: Leben in einer Wohngemeinschaft mit mehreren intensivpflegebedürftigen Patienten. Kosten für Unterkunft und Nebenkosten fallen an.
Welche Rahmenbedingungen sind für eine Intensivversorgung zu Hause nötig?
Zimmer: In der Regel genügt es, ein eigenes Zimmer zu haben, in dem die Pflege des Angehörigen vollzogen werden kann. Das Zimmer sollte min. 15 qm haben, wenn möglich ohne Teppichboden und mit einer Heizung versehen sein.
Sicherheit: Keinen offenen Kamin oder ähnliches (Grund: zu hohe Feinstaubbelastung). Auch die Türbreite ist zu beachten, damit im Notfall ein schneller und geeigneter Transport erfolgen kann.
Was wird alles für eine Intensivversorgung zu Hause benötigt?
Der Intensivpflegedienst: übernimmt die Grund- und Behandlungspflege, Beobachtung sowie kleine hauswirtschaftliche Versorgung
Das Sanitätshaus: übernimmt das Pflegebett, Beistelltisch, Patientenlifter, Pflegerollstuhl.
Der Intensiv-Service/Medizintechnik: übernimmt die Beatmung, Sauerstoff, Trachealkanülen, Sondennahrung, Inhalation
Koordination zwischen Pflegefachdiensten, Sanitätshäusern, Homecare-Versorgern und Therapeuten. Antragstellung bei den Krankenkassen erforderlich.
Welche Kosten kommen auf den Betreuer/Angehörigen zu?
In der Regel kommen keine Kosten auf den Angehörigen/Patienten zu. Die meisten Intensivpflegedienste rechnen mit der Krankenkasse und Pflegekasse ab und der Eigenanteil des Patienten bleibt meist unberührt. Dies ist aber bei jedem Pflegedienst verschieden. Es ist aber eine Zuzahlungsbefreiung zu empfehlen, die der Betreuer bei der Krankenkasse beantragen kann. Somit bleiben Ihm lästige und häufig gestellte, kleine Rechnungen erspart. Wird ein Klient von einer Intensiv-WG nach Hause verlegt, wird dies nicht, von der Krankenkasse als Krankentransport angesehen, sodass der Angehörige/Patient diese Kosten selbst tragen muss.
Je nach Krankenkasse, bekommt der Patient/Angehörige einen Kostenvoranschlag, der bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Hierbei handelt es sich aber um keine Rechnung, sondern dient nur zur Vorlage bei den Kassen. Der Patient/Angehörige zahlt bei den meisten Intensiv-Pflegediensten nichts dazu. Das Pflegegeld rechnet der Pflegedient ab (der Angehörige sollte hier die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse beantragen).
Was bedeutet 24h-Versorgung?
Ständige Anwesenheit einer examinierten Pflegekraft, aufgeteilt auf Tages- und Nachtdienst, jeweils im 12-Stunden-Rhythmus oder nach Absprache.
Was kostet die Versorgung?
In der Regel keine privaten Kosten bei häuslicher Intensivpflege. In Wohngemeinschaften fallen Miet- und Nebenkosten an.
Was bedeutet Beatmungspflicht?
Beatmungspflicht bedeutet, dass der Patient nicht selbständig ausreichend atmen kann und deshalb ein Beatmungsgerät zur Unterstützung benötigt wird (z.B. über eine Trachealkanüle).
Wie finde ich den passenden Pflegedienst?
Über unabhängige Beratung, Krankenhaus-Sozialdienste oder spezialisierte Pflegeportale. Persönliche Beratung durch Thomas Niedermeier ist möglich.
Welche Aufgaben übernehmen die Pflegekräfte beim Klienten?
- GKW (Ganzkörperwaschung)
- TW (Teilkörperwaschung)
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Sättigung, Puls, Temperatur)
- Monitoring (Überwachung mit technischen Hilfsmitteln)
- Nahrungsaufnahme des Patienten
- Medikamentengabe
- VW (Verbandswechsel) und Wundversorgung
- TK (Trachealkanülen-) Wechsel
- Mobilisierung (Bettkante, Rollstuhl) bis zur Begleitung bei Ausflügen außer Haus
- Lagerung
- Inhalation
- Sekretmanagement (Absaugen des Trachealsekrets)
- Unterstützende therapeutische Maßnahmen (nur nach Anweisung des jeweiligen Therapeuten)
- Kl. hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung des Patientenzimmers)
- Inkontinenzversorgung
An wen wende ich mich, wenn ich Probleme oder Fragen habe?
Fragen oder Probleme mit Versorgerfirmen/Ärzten/Lieferungen/Krankenkasse:
Zuständigkeit und Ansprechpartner ist hier der Key-Account-Manager.
Fragen oder Probleme mit Pflegekräften/Einteilung:
Zuständigkeit und Ansprechpartner ist hier der Pflegedirektor oder die Koordination.
Wie läuft die Entlassung aus der Klinik ab?
Was passiert am Tag der Entlassung?
Der Tag der Entlassung kann sehr hektisch verlaufen – deshalb ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Folgende Schritte sind vorgesehen:
- Alle Teammitglieder stellen sich persönlich vor.
- Alle Teammitglieder erhalten eine Ersteinweisung in die verwendeten Geräte.
- Untersuchung des Patienten auf mögliche Wunden.
- Dokumentation des Allgemeinzustands (AZ) des Patienten.
- Eintragung der Patientendaten in die interne Dokumentation.
- Durchführung einer Arztvisite mit Unterschrift der Anordnungen und Medikamente.
- Vorbereitung der Notfalltasche für den Patienten.
Nach und nach verabschieden sich alle Teammitglieder – bis auf den Mitarbeiter, der die aktuelle Schicht übernimmt. Danach kehrt Ruhe ein.
In den ersten vier Wochen findet die Teambildung statt: Der Patient gewöhnt sich an die Pflegekräfte und die Pflegekräfte lernen die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten besser kennen.
Die Erstverordnung bekommen Sie vom Krankenhaus/Sozialdient und gilt ca. für 14 Tage. Die Folgeverordnung gilt dann immer für 3 Monate, die vom Hausarzt ausgestellt wird.
Was muss bei einem möglichen Krankenhausaufenthalt beachtet werden?
Die Pflege, bzw. der Vertrag ruht bei Krankenhausaufenthalt des Patienten. Auf Wunsch wird der Patient bis ins Krankenhaus vom zuständigen Pflegepersonal begleitet. Bitte bei Entlassung rechtzeitig Bescheid geben, damit eine lückenlose Pflege erfolgen kann.
Was sollte der Angehörige/ Betreuer noch vor der Entlassung besorgen?
1. Die Verordnung zur häuslichen Krankenpflege
Die Erstverordnung bekommen Sie vom Krankenhaus/Sozialdient und gilt ca. für 14 Tage. Die Folgeverordnung gilt dann immer für 3 Monate, die vom Hausarzt ausgestellt wird.
2. Rezepte und Anfragen an Logopäden, Ergotherapie und Physiotherapie
Diese bitte vorher beim Arzt anfragen (sobald der Entlassungstag feststeht). Eventuell schon Termine bei den einzelnen Therapeuten machen
3. Bei privat Versicherten empfiehlt es sich einen kurzen Brief an die Kasse zu schicken (Dreizeiler)
Damit der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnen kann und nicht jeden Monat eine Rechnung zuerst an den Betreuer stellt (der diese dann an die Kasse einreicht).
4. Türfunk-Klingel (dient als Notrufsystem)
Diese ist in vielen Geschäften erhältlich.
5. Bettschüssel/ Bettpfanne
Optional, falls vom Patienten benötigt, kann das Hilfsmittel über ein Rezept im Sanitätshaus bezogen werden.
6. Rezept für Inkontinenzmaterial
(Windeln/Einlagen) beim Arzt anfordern und evtl. kostenlose Proben in der Apotheke oder im Sanitätshaus holen.